Richtungsweisende Entscheidung des EuGH steht bevor: Wir setzen uns für Unternehmerrechte ein!

Scroll down Icon

Seit Anfang 2022 gilt in Österreich das neue Verbrauchergewährleistungsgesetz, das im Zuge einer EU-Richtlinie eingeführt wurde. Was ursprünglich für mehr Klarheit und Verbraucherschutz sorgen sollte, führt nun vermehrt zu rechtlicher Unsicherheit – vor allem für Unternehmer:innen, die im täglichen Geschäftsleben auf praktikable und faire Lösungen angewiesen sind.

Besonders deutlich wird das in einer viel beachteten Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (9 Ob 41/23d): Demnach können Konsument:innen bei sicherheitsrelevanten Mängeln sofort vom Vertrag zurücktreten – auch dann, wenn der Mangel einfach zu verbessern wäre und der Unternehmer bereit ist, diesen rasch zu beheben. Eine zweite Chance zur Verbesserung oder zum Austausch ist in solchen Fällen nicht vorgesehen. Diese Rechtsprechung betrifft nicht nur den konkreten Anlassfall, sondern könnte zahlreiche andere Verbrauchergeschäfte mit Waren betreffen – vom Elektronikhandel bis zur Möbelbranche. In der Praxis entsteht dadurch ein Spannungsfeld zwischen berechtigtem Verbraucherschutz und unternehmerischer Planbarkeit. 

In einem aktuellen Fall, den unsere Kanzlei betreut, wurde ein engagierter oberösterreichischer Unternehmer zur Rücknahme eines Produkts gezwungen – obwohl der Mangel rasch und problemlos behoben werden hätte können und der Unternehmer dem Kunden umgehend auch die Behebung angeboten hat. Der Kunde hatte aber aus ganz anderen Gründen das Interesse an der Ware verloren.

 Der OGH hat in diesem Zusammenhang unsere rechtlichen Argumente, entgegen seiner eigenen Rechtsprechung, aufgegriffen und die zugrunde liegenden Fragen dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Vorabentscheidung vorgelegt. Dieser Schritt eröffnet nun die Möglichkeit, eine europaweit einheitlichere und ausgewogenere Auslegung der Richtlinie zu schaffen – eine, die sowohl den Schutz von Konsument:innen als auch die berechtigten Interessen von Unternehmer:innen berücksichtigt.

Unsere Kanzlei begleitet das Verfahren weiterhin mit großem Engagement und setzt sich dafür ein, Rechtssicherheit und Fairness im unternehmerischen Alltag zu stärken.