Nur mehr möglich bis 30.06.2026 – Gebührenbefreiung beim Immobilienerwerb
30. April 2026
Mit dem Wohnbaupaket der Bundesregierung wurde eine befristete Befreiung von der Grundbuchs- und Pfandrechtseintragungsgebühr eingeführt, um den Erwerb von Wohnraum finanziell zu erleichtern. Käufer:Innen sparen sich damit die übliche Grundbucheintragungsgebühr (1,1%) und die Pfandrechtseintragungsgebühr (1,2%). Das ist ein Vorteil, der je nach Kaufpreis und Finanzierung mehrere tausend Euro ausmachen kann. Die Begünstigung gilt für Kaufverträge ab 01.04.2024, sofern der Grundbuchsantrag zwischen 01.07.2024 und spätestens 30.06.2026 gestellt wird. Danach fallen die Gebühren wieder in voller Höhe an.
Die Voraussetzung für die Befreiung ist, dass die Immobilie als Hauptwohnsitz genutzt wird und ein „dringendes Wohnbedürfnis“ nachgewiesen wird, etwa durch Aufgabe des bisherigen Wohnsitzes oder Veräußerung einer bestehenden Immobilie binnen fünf Jahren nach Grundbucheintragung. Die Befreiung gilt bis zu einem Immobilienwert von € 500.000 vollständig, darüber hinaus anteilig und ab zwei Millionen Euro gar nicht mehr. Zudem müssen die Voraussetzungen fünf Jahre lang aufrecht bleiben, andernfalls werden die Gebühren nachträglich vorgeschrieben.
Da die Maßnahme mit 30.06.2026 endet, ist der verbleibende Zeitraum besonders für alle, die einen Immobilienkauf planen, günstig. Wer rechtzeitig handelt, kann die befristete Gebührenbefreiung noch nutzen und sich einen spürbaren finanziellen Vorteil sichern, bevor die Eintragungsgebühren wieder anfallen.
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